VOR-UND NACHVERKAUF

Wir bieten Ihnen umfassenden Service vor und/oder nach dem Verkauf, der Folgendes umfasst:

VOR DEM VERKAUF

  • EINE VOLLMACHT: VORBEREITUNG UND UNTERZEICHNUNG BEIM NOTAR

Wenn Sie am Tag des Notartermins nicht persönlich anwesend sein können gibt es die Möglichkeit eine andere Person per Vollmacht einzusetzen, die dann in Ihrem Namen handeln kann.

  • Innerhalb Spanien: 300 € + IGIC (Steuer)
  • Außerhalb Spanien (EU): 500 € + IGIC
  • KAUFVORVERTRAG

Wenn Sie ein Angebot für eine Immobilie in Spanien machen und der Verkäufer Ihr Angebot annimmt, dann wird im Regelfall ein Kaufvorvertrag zwischen Käufer und Verkäufer (Contrato de Reserva) unterzeichet und anschließend zahlen Sie eine Reservierungsgebühr, um die Immobilie zu sichern und sie vom Markt zu nehmen.
Normalerweise beträgt diese Anzahlung 10% des Verkaufspreises, natürlich immer im Einvernehmen zwischen den beiden Parteien.

  • Vollständiger Vor- und Nachverkauf (einschließlich Reservierungsvertrag): 1.950 € + IGIC
  • Nur Reservierungsvertrag: 450 € in 2 Sprachen
  • NIE-NUMMER

Für jede wirtschaftliche oder steuerliche Handlung in Spanien, wie Z.B; den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Anmeldung und Zahlung von Steuern im Allgemeinen, den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs oder den Erwerb eines Führerscheins oder auch die Gründung eines neuen Unternehmens benötigt man als Ausländer eine NIE-Nummer.

  • 100 € + IGIC pro Person
  • 150 € + IGIC pro Paar
  • VOLLSTÄNDIGER SERVICE VOR UND NACH DEM KAUF

Komplettes Pre- und Post-Sales-Paket und Unterstützung in Ihrer eigenen Sprache, einschließlich der Reservierungsvertrag und alle Dienstleistungen nach dem Kauf

  • Vollständiger Vor- und Nachverkauf
    (inkl. Reservierungsvertrag): 1.950 € + IGIC

NACH DEM VERKAUF

  • ABHOLUNG DES ORIGINALS DER EIGENTUMSURKUNDE BEIM NOTAR, MODELL 600 UND REGISTRIERUNG IM GRUNDBUCHAMT

Die Eigentumsurkunde wird beim Notar unterschrieben, aber nach der Unterzeichnung ist die Abwicklung noch nicht abgeschlossen.
Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, Ihre Immobilie registrieren zu lassen, aber es wird dringend empfohlen, das im Grundbuchamt zu tun.
Nach der Unterzeichnung der offiziellen Kaufurkunde und der Zahlung aller Steuern, einschließlich des Modells 600, der Grunderwerbssteuer, sind Sie zu 100 % rechtmäßiger Eigentümer Ihrer neuen Immobilie.

  • Abholung vom Notar, Finanzamt und Grundbuchamt: 500 € + IGIC
  • Modell 600: 350 € + IGIC
  • VORBEREITUNG / ZAHLUNG DES MODELLS 211 UND DER MEHRWERTSTEUER

Modell 211 und der Mehrwertsteuer sind Steuern, die vom Verkäufer zu zahlen sind.
Modell 211 dient zur Zahlung der Gewinnsteuer, die hier 19 % beträgt.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen und nicht steuerlich ansässig sind, wird eine Verrechnungssteuer von 3 % (zu zahlen mit dem Modell 211) vom Verkaufspreis abgezogen. Der Mehrwertsteuer wird auf den Wertzuwachs des Grundstücks berechnet.

Sowohl die 3 % als auch der Betrag für der Mehrwertssteuer werden von der Zahlung an den Verkäufer abgezogen, und wir werden dafür sorgen, dass diese Zahlungen ordnungsgemäß erfolgen, denn wenn der Verkäufer nicht steuerlich ansässig ist und diese Zahlungen nicht ordnungsgemäß erfolgen, können sie später bei Ihnen landen

  • Modell 211 + Mehrwertsteuer: 400 € + IGIC
  • WECHSEL DER VERSORGUNGSLEISTUNGEN

Sobald die Kaufurkunde beim Notar unterschrieben ist, müssen auch alle Nebenkosten wie Wasser und Strom, die Gebühren für die Comunidad, die jährliche Grundsteuer IBI und die Müllabfuhr auf den Namen des neuen Eigentümers mit der entsprechenden neuen Bankkontonummer geändert werden um automatische Zahlungen einzurichten.
In den meisten Fällen kann zu diesem Zweck ein Bankkonto des Herkunftslandes verwendet werden.

  • Wechsel von Wasser, Strom, Rathaus und Gemeindesteuern:
    400 € + IGIC
  • GEWINNSTEUER

Der nicht residente Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet 3 % des Verkaufspreises als Kapitalertragssteuer zu entrichten.
Diese wird normalerweise vom Käufer vom zu zahlenden Restbetrag abgezogen.
Sind die 3 % niedriger als die offiziell zu bezahlenden 19 % bzw. 24 % (Nicht-EU-Staaten) auf den mit dem Verkauf erzielten Gewinn, muss eine Nachzahlung geleistet werden. Wenn die einbehaltenen 3% hingegen die zu Höhe der zu bezahlenden Kapitalertragssteuer überschreiten, dann können Sie den überschüssigen Betrag zurückfordern.

  • Gewinnsteuer: 350 € + IGIC

 

 

 

 

 

 

  • VOLLSTÄNDIGER SERVICE VOR UND NACH DEM KAUF

Komplettes Pre- und Post-Sales-Paket und Unterstützung in Ihrer eigenen Sprache, einschließlich der Reservierungsvertrag und alle Dienstleistungen nach dem Kauf

  • Vollständiger Vor- und Nachverkauf
    (einschließlich Reservierungsvertrag): 1.950 € + IGIC
  • Vollständiger Nachverkauf Service: 1.200 € + IGIC

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