STEUERERKLÄRUNGEN

  • DREI MONATLICHE STEUER UND – IGIC FÜR FERIENVERMIETUNGEN

Dieser Dienst ist aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen vorübergehend nicht verfügbar.

  • JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG FÜR NICHT-RESIDENTEN (IRPF)

Alle Immobilieneigentümer, auch wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen eine jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben.
Dabei handelt es sich um eine Einkommens-/Immobiliensteuer, die als „IRPF-Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“ oder „Persönliche Einkommensteuer“ bekannt ist.

ACHTUNG, diese Steuerzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben, und falls Sie einen Teil der gezahlten Gewinnsteuer zurückfordern möchten (wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen), ist dies nur möglich, wenn die gesamte Steuer für Nichtansässige gezahlt wurde (Modell 210).

  • Modell 210: 60 € für jeden erster Eigentümer und 25 € für jeden weiteren Eigentümer

Wie können wir Ihnen helfen?